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Heilmittelverordnung

Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine logopädische Therapie. Die Verordnung für eine logopädische Therapie wird von einem Facharzt ausgestellt.

Die Verordnung (das Rezept) für eine logopädische Therapie wird von einem Facharzt – wie Facharzt für Allgemeinmedizin, Kinderarzt, Internist, Neurologe, HNO-Arzt, Phoniater - auf einem speziellen Formblatt, der Heilmittelverordnung 14, ausgestellt, nachdem der Patient in der Arztpraxis untersucht wurde. Üblicherweise werden pro Verordnung 6 oder 10 Behandlungen verschrieben.

Es gelten bestimmte Fristen für Gültigkeit und Ausstellen der Heilmittelverordnung, über die Sie Ihr Arzt informiert.

Bei Kindern übernimmt die Krankenkasse die gesamten Therapiekosten. 
Für Erwachsene gibt es u.U. eine Zuzahlungspflicht für die Therapien sowie eine Rezeptgebühr, diese Kosten können Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse oder zu Beginn der Behandlungsserie erfragen.

Die Gebühren werden nach Vorgabe Ihrer Krankenkasse in der logopädischen Praxis gegen Ausstellung einer Quittung entrichtet und können unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer Steuererklärung angegeben werden. 

Die Heilmittelverordnung wird zum Erstgespräch in der logopädischen Praxis vorgelegt und umschreibt Umfang und Dauer der Therapie.

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